20.02.06
Internationale Prozessbeobachtung der Verfahren in Genua
Internationale Prozessbeobachtung der Verfahren in Genua
Genua, den 26. Januar 2006
Liebe Freundinnen und Freunden,
wie Ihr wisst, laufen in Genua gerade einige Verfahren, die aus den Besorgnis erregenden Ereignissen vom Juli 2001 während des G8-Gipfels hervorgingen. Wir sind davon überzeugt, dass diese Verfahren eine große politische und kulturelle Bedeutung haben und dass um sie herum eine starke Aufmerksamkeit von Seiten der Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft wünschenswert und notwendig ist, und zwar sowohl in Italien als auch in ganz Europa. Der einzig mögliche Gewinn bei solchen Prozessen wird, jenseits der Urteile, das Bewusstsein sein, dass 2001 eine drastische und dramatische Außerkraftsetzung des Rechtsstaates stattgefunden hat; und nur ausgehend von dieser Erkenntnis wird es möglich sein, die nötigen Antikörper zu entwickeln, damit sich etwas Ähnliches nie wieder ereignet.
Unser Komitee hat in diesen Jahren seinen Teil dazu beigetragen, sei es auch mit geringen Mitteln. Uns ist bewusst, dass unsere Anstrengungen unzureichend sind und dass der juristische Kampf mit seinen unmittelbaren politischen und medialen Nebenwirkungen extrem hart sein wird. Deshalb halten wir es für unentbehrlich, dass die Prozesse mit Beharrlichkeit und Aufmerksamkeit verfolgt werden um zu vermeiden, dass schweigend über sie hinweg gegangen wird, als ob es sich um beliebige Rechtsverfahren handelte. Wir brauchen also Instrumenten, die Brücken zu Öffentlichkeit und Institutionen schlagen. Darum ist die Gründung einer internationalen Prozessbeobachtungsgruppe der Verfahren angedacht worden.
Diese Gruppe sollte unserer Meinung nach den Auftrag haben die Prozesse zu überwachen, um ihre politischen und institutionellen Nebenwirkungen zu verfolgen und eine Kontrollinstanz zu bilden, welche die Einhaltung der Verfassungsprinzipien im Auge behält. In Genua ist 2001 die Vertrauensbeziehung zwischen Staatsbürgern und Institutionen, die eine der Grundlagen jeder Demokratie ist, (von Seiten der Ordnungskräfte) schwer beschädigt worden. Die Prozesse und die daraus resultierende Reflexion werden eine nicht wiederholbare Gelegenheit bieten jene Kluft zwischen Institutionen und Zivilgesellschaft zu verkleinern, die sich 2001 geöffnet, und in den letzten Jahren mehr und mehr vergrößert hat.
Von dieser Gruppe erwarten wir uns also eine Überwachung und Überprüfung der Prozesse auf politisch-institutioneller Ebene, die mit öffentlichen Stellungsnahmen und einer eventuellen Anwesenheit in Genua, wenn es für nützlich erachtet wird, einhergehen sollte. Das Komitee wird dank seiner Beziehung zu den, in den Verfahren aktiven Anwälten, die Aufgabe einer möglichst weiten Verbreitung von Informationen übernehmen.
Für die Zusammensetzung der Beobachtungsgruppe haben wir an eine Kerngruppe gedacht, die aus Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft besteht: z. B. DozentInnen und VertreterInnen von Vereinen und Strukturen, die sich mit den Rechten der Zivilgesellschaft befassen. Diese Gruppe würde dann von (italienischen und ausländischen) Abgeordneten ergänzt, die in diesen Jahren die juristischen Folgen des G8 aufmerksam verfolgt haben.
Komitee Wahrheit und Gerechtigkeit für Genua